Kunst am Bau hat beim Bund eine lange Tradition. Als künstlerische Aufgabe mit unmittelbar öffentlichem Bezug ist sie ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Bauherrenaufgabe. Kunst am Bau setzt sich mit Ort und Raum, Inhalt und Funktion der Bauaufgabe auseinander. Sie kann einen Bau unterstreichen oder auf ihn reagieren, Akzeptanz und Identifikation fördern, Öffentlichkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil verleihen.
Die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei Baumaßnahmen des Bundes unterliegt entsprechenden Verfahrensregeln, die in der Richtlinie zur Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Anhang K 7 beschrieben sind. Ergänzend und konkretisierend wurde hierzu vom Bundesbauministerium 2005 der Leitfaden Kunst am Bau entwickelt. Er dient als Orientierungshilfe für alle Baumaßnahmen im Anwendungsbereich der RBBau und RZBau (einschließlich vom Bund geförderter Hochschulbauten) sowie für Baumaßnahmen des Bundes im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaftsmodelle (PPP). Der Leitfaden hat sich als praxisnahes Instrument hervorragend bewährt. Er wird regelmäßig überprüft auf rechtliche, strukturelle und organisatorische Änderungen im Bundesbauwesen hin aktualisiert.
Der 2012 aktualisierte Leitfaden Kunst am Bau verdeutlicht den baukulturellen Anspruch des Bundes als Bauherr und verbindet ihn mit der Notwendigkeit qualifizierter und praktikabler Verfahren. Dies gilt sowohl für die Realisierung neuer Kunst am Bau als auch für den nachhaltigen Umgang mit bestehender Kunst am Bau, die angemessen zu unterhalten und zu dokumentieren ist.
Weitere Grundsatzdokumente zum Thema wie z.B. Erlasse finden Sie im Bereich „FIB intern“ der Fachinformation Bundesbau.