Die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei Baumaßnahmen des Bundes unterliegt verbindlichen Verfahrensregeln. Diese sind in den Verbindlichen Vorgaben zu Kunst am Bau (A 3.7 #2) beschrieben. Für den Geltungsbereich der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) ersetzen sie die Regelungen des Abschnitts K 7 (Beteiligung bildender Künstler) der RBBau (alte Fassung) und des Leitfadens Kunst am Bau, 3. Auflage.
Der Leitfaden Kunst am Bau, 3. Auflage hat für den Geltungsbereich der RBBau keine Gültigkeit, kann als Arbeitshilfe jedoch weiterhin durch andere öffentliche Bauherren genutzt werden und wird dazu hier als Download bereitgestellt. Eine Überarbeitung des Leitfadens Kunst am Bau mit gleicher Zielsetzung ist in Vorbereitung.
Weitere Grundsatzdokumente zum Thema wie z.B. Erlasse finden Sie im Bereich „FIB intern“ der Fachinformation Bundesbau.
Bildnachweis:
Daniel Buren, La Grande Fenêtre, 2001 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin / © VG Bild-Kunst, Bonn;
Fotonachweis: BBR / Cordia Schlegelmilch (2020)