Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten mit Hilfe des Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten werden kann. Aber auch bei kleineren Baumaßnahmen und beim Bauen im Bestand hat sich diese Form der Vergabe von Planungsleistungen bewährt. Wettbewerbe erlauben es den Bauherren, in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren den geeigneten Planer oder die geeignete Planerin zu finden. Auftraggeber und Auftragnehmer finden auf faire und partnerschaftliche Weise zueinander. Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative Lösungen. Wettbewerbe dienen nicht nur der Qualitätsfindung, sie sind auch ein hervorragendes Instrument der öffentlichen Vermittlung von Architektur und Baukultur.
Anwendung der neuen Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013
Die RPW 2013 tritt an die Stelle der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) in der Fassung vom 12. September 2008 (BAnz. S. 4280). Das Bundesbauministerium hat die neue Wettbewerbsordnung in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer erarbeitet und mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
Grundsätzlich hatten sich die RPW 2008 in der Anwendung bewährt. Daher sind mit der Novellierung lediglich Änderungen verbunden, die auf der Grundlage der Anwendungserfahrungen die Handhabung für Auslober weiter erleichtert und Begrifflichkeiten klarer fasst. Inhaltlich standen die Stärkung des offenen Wettbewerbs und die bevorzugte Beauftragung des 1. Preisträgers sowie ein erleichterter Zugang für kleine und junge Büros im Fokus der Überarbeitung.
Wichtige Hilfestellungen gibt die RPW 2013 insbesondere auch in verschiedenen Anlagen für Verfahrensabläufe im Wettbewerb, z. B. zur Überarbeitungsphase, zu Rückfragenkolloquien, Wettbewerbsunterlagen und zur Berechnung der Wettbewerbssumme.
Auslober können im Ausnahmefall aus sachlich zwingenden Gründen von einzelnen Vorschriften der RPW 2013 im Einvernehmen mit den Kammern abweichen. Die Gültigkeit vergaberechtlicher Regelungen bleibt davon unbenommen. An die Ausnahmeregelung wurde eine Berichtspflicht der Kammern geknüpft. Inhalte und Zahl der erteilten Ausnahmen werden dem BMVBS jährlich berichtet und so transparent gemacht.
Für alle Planungswettbewerbe, die im Bereich des Bundesbaus ab dem 1. März 2013 ausgelobt werden, ist die RPW 2013 anzuwenden. Den anderen öffentlichen und privaten Auslobern wird empfohlen, die neuen Regelungen ebenso anzuwenden.
Weitere Grundsatzdokumente zum Thema wie z.B. Erlasse zur RPW finden Sie im Bereich „FIB intern“ der Fachinformation Bundesbau. Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) kann von dieser Seite heruntergeladen. Als Druckausgabe ist sie leider nicht mehr verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an: BI1@bmwsb.bund.de