Gebäude müssen präventiv auf Schwächen der Stand- und Verkehrssicherheit auch während ihrer Nutzungszeit kontrolliert werden. Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) beinhaltet Kriterien und Anhaltspunkte zur Identifizierung risikobehafteter Gebäude, Bauteile und Baukonstruktionen, die turnusmäßig überprüft werden müssen. Sie liefert dabei keine standardisierten Prüfintervalle oder Gefahrenklassifizierungen von Gebäuden. Art, Umfang und Turnus der Überwachung sind einzelfallbezogen in Abhängigkeit vom Gefahrenpotential festzulegen.
Durch die in der Regel jährlichen Baubegehungen zur Feststellung der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen unterliegt der Gebäudebestand des Bundes einer engmaschigen Kontrolle. Die Baubegehungen sind essentieller Bestandteil der Überwachung baulicher Anlagen im Sinne der RÜV und stellen die regelmäßige erste Inspektionsstufe dar.
Die Richtlinie gibt den Unterhaltungspflichtigen sowie der jeweils zuständigen Bauverwaltung als fachkundigem Organ der öffentlichen Hand klarere Handlungsanweisungen für die Instandhaltung insbesondere risikobehafteter Gebäude und konkretisiert insoweit ihre Verkehrssicherungspflicht.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat erstmalig mit Erlass vom 31. März 2006 und am 03.09.2008 in novellierter Fassung die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes verbindlich eingeführt. Bei der Novellierung wurden die Erkenntnisse aus dem vom BMVBS in Auftrag gegebenen Bauwerkssicherheitsbericht berücksichtigt.
Die RÜV kann auch für andere Eigentümer zur Konkretisierung ihrer Verkehrssicherungs-pflicht hilfreich sein.
Weitere Grundsatzdokumente zum Thema wie z.B. Erlasse finden Sie im Bereich „FIB intern“ der Fachinformation Bundesbau.