Die Präqualifizierung von Bauunternehmen (PQ-VOB) soll den Qualitätswettbewerb zwischen seriösen und leistungsfähigen Unternehmen auf dem deutschen Bausektor stärken. Sie wendet sich vorrangig an Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, und an die Vergabestellen des Bundes, der Länder, der Kommunen und sonstiger öffentlicher Auftraggeber (öAG). Aber auch von privaten Auftraggebern kann die PQ als Ausdruck von Qualität angesehen werden.
Die Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags darf nur an geeignete Bieter erfolgen. Vorgaben hierzu enthält § 6 ff. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A). Diese Vorgaben dienen folgenden Zielen:
Sicherstellung der baulichen Qualität
Fairer Wettbewerb zwischen den Bietern
Transparenz im Vergabeverfahren.
Unternehmen müssen daher dem öAG gegenüber ihre Eignung dokumentieren. Gemäß § 6b VOB/A geschieht dieses durch Vorlage von Einzelnachweisen oder mit Hilfe der Präqualifizierung: Durch eine vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung seiner Eignung lässt sich ein Unternehmen präqualifizieren. Dessen Eignung ist damit im Wesentlichen bereits nachgewiesen.
Präqualifizierte Bauunternehmen dokumentieren ihre Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit einer Art Gütesiegel. Von der Präqualifikation wird die vollständige Leistungskette bis hin zum Nachunternehmereinsatz erfasst. Unternehmen vermeiden den Ausschluss ihrer Angebote aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise und sie optimieren ihre Chancen für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren.
Der „Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V.“ (PQ-Verein) ist ein privatrechtlich organisierter Verein, dessen Aufgabe es ist, ein Präqualifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Deutschland vorzuhalten und weiterzuentwickeln. Mitglieder des Vereins sind öffentliche Auftraggeber des Bundes, der Länder, kommunale Spitzenverbände, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und Verbände der Bauwirtschaft. Die Homepage des Vereins ist unter www.pq-verein.de zu finden.
Anträge zur Präqualifizierung können interessierte Bauunternehmen bei einer der autorisierten PQ-Stellen einreichen.
Die Kontaktdaten der PQ-Stellen sind zu finden unter http://www.pq-verein.de/praequalifizierungsstellen/.
Die Kosten für die Präqualifikation variieren und werden von den PQ-Stellen selbst bestimmt.
Die „Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens“ enthält konkrete Anforderungen an die PQ-Stellen. Diese sind vertraglich an die Einhaltung der Leitlinie gebunden. Die Leitlinie wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – jetzt Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – veröffentlicht. Bei der Erarbeitung waren sowohl Vertreter der Auftraggeber- als auch der Auftragnehmerseite beteiligt.
Kernstück der PQ-VOB ist die im Internet abrufbare Liste präqualifizierter Unternehmen: Nach erfolgreicher Präqualifikation durch die PQ-Stelle erhält das Unternehmen eine Registriernummer und wird in die Liste des PQ-Vereins aufgenommen. Der Verein stellt in der Liste den Firmennamen und die präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse zur Verfügung. Diese Angaben sind im Internet abrufbar und allgemein zugänglich. Darüber hinaus sind die konkreten Nachweise, die für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, in einem passwortgeschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Abgelaufene und damit ungültig gewordene Nachweise werden fortlaufend aktualisiert, so dass stets gültige Nachweise hinterlegt sind.
Als VOB/A-Anwender erhalten öAG eine Zugangsberechtigung zu diesen Daten. Hierzu ist eine einmalige Registrierung per E-Mail erforderlich unter:
info@pq-vob-verein.de
Danach können sie jederzeit tagesaktuell auf die eingestellten Eintragungen zugreifen. In der Regel wird ein Unternehmen seine auftragsunabhängige Eignung durch Angabe der Registriernummer der Vergabestelle im Angebotsschreiben mitteilen.
Die Leitlinie einschließlich der Anlagen 1 (Kriterien der Präqualifizierung) und 2 (Einteilung der Leistungsbereiche) sowie Hinweisblätter für Bieter und kommunale Auftraggeber werden hier als Download-Links zur Verfügung gestellt.
Hinweisblatt für Bieter (PDF extern, 306 KB)
Hinweisblatt für kommunale Auftraggeber (PDF extern, 315 KB)
Weiterführende Informationen werden im Bereich „FIB intern“ zum Download zur Verfügung gestellt.