Den entsprechenden Erlass und seine Anlagen finden Sie rechts im Downloadbereich sowie in der FIBintern unter www.fachinfoboerse.de.
Das VHB setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B um. Es schafft die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren und wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt.
Im Februar dieses Jahres wurde die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) verabschiedete VOB/A 2019 im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.02.2019 B 2) veröffentlicht und der Abschnitt 1 für den Bundeshochbau per Erlass vom 20. Februar 2019 zur Anwendung vorgeschrieben.
Die Abschnitte 2 und 3 bedurften der Änderung der statischen Verweise in der Vergabeverordnung bzw. in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit. Die Verkündung der entsprechenden Änderungsverordnung ist im BGBl. I Nr. 27 S. 1082 vom 17. Juli 2019 erfolgt.
Die Änderungen der VOB/A führen zu Anpassungen an den Formblättern und Richtlinien des VHB. Darüber hinaus wurden die Formblätter für vertragsrechtliches Einschreiten des Auftraggebers stärker aufgegliedert und der Bereich der Rahmenvereinbarungen neu strukturiert. Eine Übersicht mit Zuordnung aller VHB-Formblätter zu den Vergabeverfahren soll den Einstieg in das VHB erleichtern und den Umgang mit dem „Formblattkonvolut“ erläutern.
Die Formulare und die Lesefassung finden Sie auf der rechten Seite im Downloadbereich, der Einführungserlass mit der Dokumentation der Änderungen wird im internen Bereich bereitgestellt.
Die Formulare mit Stand VHB 2017 wurden in den internen Bereich verschoben und können von dort für mit dem „alten Stand“ begonnene Vergabeverfahren weiterhin heruntergeladen werden.
Die Lesefassungen und die ausfüllbaren Formulare für Dritte werden auch in der FIB Intern des Online Portals Fachinformation Bundesbau (www.fachinfoboerse.de) zum Download bereitgestellt. Sie finden dort auch die Erlasse zum VHB und die Altfassungen.