Mit Erlass vom 30. September 2022 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sind die neuen Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (Neue RBBau) zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Nach Abschnitt G 2.2 sind diese Richtlinien bis zum 30. Juni 2024 durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zu überprüfen. Diese Überprüfung hat stattgefunden.
Die RBBau wird auch weiterhin kontinuierlich überprüft werden.
BImA und BBR geben hiermit die ab 01. Juli 2024 geltende Fassung der RBBau bekannt, inklusive der Anpassungen in Abschnitt F4 vom 19.07.2024.
Die aktuelle Version der RBBau gliedert sich wie folgt:
Präambel
Abschnitt A – Bauaufgaben und Organisation
Abschnitt B – Finanzierung der Bauaufgaben des Bundes
Abschnitt C – Bedarfsplanung, Verfahren
Abschnitt D – Einfache Baumaßnahmen
Abschnitt E – Bauprojekte
Abschnitt F – Bauübergabe, Dokumentation und aufbewahrungspflichtige Unterlagen
Abschnitt G – Übergangsregelungen, Inkrafttreten
Abkürzungsverzeichnis
In der Fachinformation Bundesbau – FIB intern – werden neben der RBBau auch die Erlasse und Einführungsschreiben sowie die Einheitlichen Muster und Vertragsmuster bearbeitbar zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Im dortigen Archivbereich sind darüber hinaus die vorherigen Lesefassungen der RBBau und der alten RBBau (vor 01.10.2022) abrufbar.