Vorgaben für die Gebäudebestandsdokumentation auf Liegenschaften des Bundes
Die digitale Dokumentation des Bestandes der Gebäude auf Liegenschaften des Bundes ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und auch für die kaufmännische Bewirtschaftung der Gebäude, von der Beschaffung bis hin zur Veräußerung, erforderlich.
Die hier vorliegenden Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) regeln die einheitliche Erstellung und Pflege der Bestandsdokumentation von Gebäuden auf dauerhaft vom Bund genutzten Liegenschaften.
Die BFR GBestand (Ausgabe 06/2021) wurden mit Erlass des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 23.09.2021 für die Bundesbauverwaltung eingeführt und ersetzen die bis dahin gültigen BFR GBestand aus dem Jahre 2012.
Weitere Grundsatzdokumente zum Thema wie z.B. Erlasse, Anhänge oder Altfassungen finden Sie im Bereich „FIB intern“ der Fachinformation Bundesbau.