Die Energieeinsparverordnung - EnEV galt im Zeitraum Jahr 2002 bis Jahr 2020. In dieser Zeit wurde die EnEV im Jahr 2004, Jahr 2007, Jahr 2009 und Jahr 2013 verändert. Im Jahr 2020 wurden die Regelungen der EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz - GEG abgelöst. Das GEG wurde im Jahr 2023 und Jahr 2024 novelliert. Seit 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Regelungen für das Ausstellen von Energieausweisen für neu errichtete Gebäude und für Bestandsgebäude wurden erstmals in der EnEV 2007 aufgenommen. Dazu wurde ein Leitfaden zur Ausstellung von Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude entwickelt. Überarbeitete Versionen erschienen zur EnEV 2009 sowie zum GEG 2020 und GEG 2023.
Zum GEG 2024 sowie zum derzeit gültigen GModG gibt es keinen eigenen Leitfaden. Der Leitfaden zum GEG 2023 ist in großen Anteilen weiterhin dafür anwendbar. Änderungshinweise vom GEG 2023 zum GEG 2024 können der beigefügten Anpassungsinformation entnommen werden.
Zum 1.1.2027 werden im GModG einige wesentliche Neuerungen in Kraft treten. Dies betrifft u.a. das für die Berechnung anzuwendende Regelwerk sowie neue Anforderungen an Energieausweise einschließlich neuer Muster. Für Bauvorhaben nach diesem neuen Rechtsstand werden die vorgenannten Leitfäden zu großen Teilen nicht mehr anwendbar sein.
Weitere Informationen zur Ausstellung von Energieausweisen, zum GModG im Allgemeinen einschließlich den Übergangsregelungen können dem GModG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entnommen werden,
Link: www.gmodg.bund.de
Weitere Grundsatzdokumente zum Thema wie z.B. Erlasse finden Sie im Bereich „FIB intern“ der Fachinformation Bundesbau.