Titelseite RZBau: OZEANEUM Stralsund
Foto: Johannes-Maria Schlorke
Die Voraussetzungen und Grundsätze für die Bewilligung und Verausgabung der Zuwendungsmittel sind im Haushaltsrecht des Bundes/der Länder geregelt. Bei Zuwendungsbaumaßnahmen sind darüber hinaus die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) als Verwaltungsanweisung und die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) als Auflagen für den Zuwendungsempfänger zu beachten.
Die Gewährung einer Zuwendung für eine Baumaßnahme sowie die Prüfung der Verwendung setzt auf der Seite des Zuwendungsgebers baufachlichen Sachverstand voraus, über den er oftmals nicht in ausreichendem Maße verfügt. Deshalb ist die unterstützende, frühzeitige Mitwirkung der staatlichen Bauverwaltung unerlässlich. Das sind, außerhalb der Zuständigkeit des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, die für den Bund im Wege der Organleihe tätigen Bauverwaltungen der Länder.
In den erstmalig im Januar 2007 herausgegebenen "Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen" (RZBau) sind die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen mit Anlagen und Mustern, die Baufachlichen Nebenbestimmungen sowie Verfahrenserläuterungen und Anhänge zusammengefasst. Die RZBau sind als Leitfaden sowohl für die Antragsteller/Zuwendungsempfänger als auch für die Bewilligungsbehörden/Zuwendungsgeber und für die zu beteiligenden Stellen der staatlichen Bauverwaltung bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen bestimmt. Sie sollen insbesondere die Verfahrensabläufe transparent machen, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten umfassend darstellen und eine weitgehend einheitliche Handhabung der Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen auch bei Mischfinanzierungen ermöglichen.
Die RZBau sollen zu einer Beschleunigung des gesamten Ablaufs beitragen. Dem Ziel der Stärkung der Wirtschaftlichkeit wird insofern Rechnung getragen, als auch im Zuwendungsbereich die Methode der kostenorientierten Planung durch frühzeitige Festlegung eines Budgets Anwendung findet. Darüber hinaus sollen auch für die vom Bund geförderten Bauvorhaben die Prinzipien der Nachhaltigkeit handlungsleitend sein.
Die Aufgaben der Bauverwaltung im Zuwendungsbauverfahren umfassen außer der Beratung der Zuwendungsempfänger in allen Bauablaufphasen vor allem die Sicherstellung einer zweckmäßigen, kostenoptimalen und wirtschaftlichen Planung und Bauausführung sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung der bewilligten Mittel einschließlich ihres prüfungsfähigen Nachweises.
Die vorliegende redaktionell überarbeitete 4. Auflage wurde mit Runderlass vom 07.12. 2015 – BI1 – 8111.5/2 eingeführt. Die RZBau können von dieser Seite heruntergeladen oder als Druckausgabe kostenfrei über das BMUB bezogen werden.
Die Anhänge der RZBau wurden zwischenzeitlich im Hinblick auf die DIN 276 (Stand 2018-12) überarbeitet und aktualisiert. Die Anhänge wurden daraufhin mit Runderlass vom 15.02.2023 – B I 7 - 82042-0/4-4 eingeführt Sie sind ebenfalls in aktueller Version auf dieser Seite zu finden.
Weitere Grundsatzdokumente zum Thema wie z.B. Erlasse sowie Muster und Anlagen der RZBau finden Sie im Bereich „FIB intern“ der Fachinformation Bundesbau. Darüber hinaus finden Sie die aktuellen RZBau-Anhänge, Stand: 02/2024 auch hier auf der rechten Seite im Download-Bereich.